NFON fördert den Austausch Ihrer
ISDN Telefonanlage gegen Cloudya.
Gefördert werden
der Einmalkosten* (ausgenommen Hardware) für die Inbetriebnahme der Telekommunikationsanlage, maximal jedoch
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*Bei den Einmalkosten handelt es sich um die Setup-Dienstleistung des NFON Partners, die Aktivierungskosten sowie die Einrichtung pro bestehendem Rufnummernanschluss bzw. die Kosten für eine neue geografische Rufnummer. Gefördert werden 33% der Einmalkosten für die Inbetriebnahme der Telefonanlage, maximal jedoch EUR 5.000,-- (exkl. USt.)
Es handelt sich um keine öffentlich subventionierte oder sonst mit offiziellen Stellen in Verbindung stehende Förderung.
Warum sollten Sie zu NFON wechseln?
Die Cloud-Telekommunikation macht klassische Telefonie-Hardware überflüssig. Die Implementierung und Wartung ist einfacher und kostengünstiger. Gleichzeitig bietet sie die Möglichkeit, die Anzahl der Nutzer:innen – je nach Bedarf– zu erhöhen oder zu verringern.
- Zugriff von jedem Ort aus
Mit Cloudya sind Sie von überall aus über ein Smartphone oder einen Laptop mit Ihrer üblichen Festnetz-Büronummer erreichbar. - Kontinuierliche Weiterentwicklung
Profitieren Sie von den ständig neuen Funktionen in Cloudya wie Videotelefonie, Bildschirmfreigabe und mehr. - Einfache Bedienung
Der Zugriff auf Cloudya kann über ein web- oder anwendungsbasiertes Portal erfolgen, das auf der vorhandenen IT-Infrastruktur aufbaut.
*Wichtige Kampagnen Informationen
- Aktionszeitraum: 16. März bis 22. Dezember 2022
- Vertragsabschluss für Cloudya im Tarif „Business Premium“ bei gleichzeitiger Ablöse einer ISDN-Telefonanlage.
- Der Antrag auf Förderung muss vollständig innerhalb von 8 Wochen nach Vertragsunterzeichnung mittels NFON Förderantrag Formular bei NFON eingelangt sein. Die notwendigen Unterlagen (Rechnung der Inbetriebnahme und Abnahmeprotokoll) sind dem Förderantrag in Kopie beizulegen.
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Die Auszahlung der Förderung erfolgt frühestens 2 Wochen nach Freigabe des Förderantrags, spätestens jedoch zum 15. des Folgemonats. Voraussetzung dafür ist die vollständige Begleichung aller fakturierten Entgelte.
- Der Förderantrag muss vollständig bis spätestens 28.02.2023 bei NFON einlangen.
- NFON behält sich vor, Anträge abzulehnen, die offensichtlich rechtsmissbräuchlich oder sonst gegen die geltenden Vertrags- und Förderbestimmungen übermittelt werden. Mindestvertragsdauer von 36 Monaten und umfasst die Anzahl der zur Förderung eingereichten Nebenstellen.
- Die Aktion ist nur für den angegebenen Zeitraum bzw. bis zur Ausschöpfung des Fördertopfs gültig.
- NFON behält sich vor, Anträge abzulehnen, die offensichtlich rechtsmissbräuchlich oder sonst gegen die geltenden Vertrags- und Förderbestimmungen übermittelt werden.